Allgemeine Geschäftsbedingungen: Die Anbote des Auftragnehmers können vom Auftraggeber auch mündlich/telefonisch angenommen werden.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Ansprüche durch Vorlage von Teilrechnungen fällig zu sellen, wobei die Fälligkeit jeweils 14 Tage nach Rechnungslegung eintritt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch bei Teilrechnungen die USt. in der gesetzlichen Höhe auszuweisen. Die Fälligkeit der Zahlungen sind unabhängig davon, ob die Leistungen des Auftragnehmers vom Auftraggeber verwendet werden oder nicht. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen von 1% p.m. als vereinbart. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens des Auftragnehmers. |